Warum sollen Sie überhaupt impfen lassen?
Eine Schutzimpfung soll verhindern, dass Ihr Pferd zum Teil lebensbedrohlich (Herpes, Influenza), unter Umständen auch mit Todesfolge (Tetanus), erkrankt. Für Turnierpferde ist eine regelmäßige Impfung gegen Influenza Pflicht. Zur Eindämmung der seuchenhaften Verbreitung der Herpesviren empfehlen wir Bestandsimpfungen (in manchen Pensionsställen ist es schon Pflicht). Auch für Zuchtbetriebe ist ein Bestands-Impfschutz gegen Herpes ratsam.
Wogegen sollten Sie impfen lassen?
Tetanus
Pferde sind äußerst anfällig für den Wundstarrkrampf. Schon ein kleiner Kratzer kann ausreichen, um den überall in der Umgebung physiologisch vorkommenden Tetanussporen die Pforten für eine Infektion zu öffnen. Tetanus verläuft trotz moderner Behandlungsmöglichkeiten der Intensivmedizin leider fast immer tödlich. Je jünger das Pferd, desto empfänglicher ist es für eine Tetanusinfektion. In unserer Praxis kommt Equip- T zum Einsatz. Die Grundimmunisierung besteht aus 2 Impfungen im Abstand von 4-8 Wochen, die Wiederholungsimpfungen erfolgen alle 3 Jahre
Influenza
oder auch Pferdegrippe, wird hervorgerufen durch verschiedene Pferde-Influenza-Stämme. Influenza ist hoch ansteckend und wird über Tröpfchen übertragen. In einer nicht geimpften Gruppe infizieren sich alle Pferde innerhalb weniger Tage. Die Erkrankung beginnt mit plötzlich eintretendem hohen Fieber (über 39, 5°C), Appetitlosigkeit und hartem, schmerzhaften Husten. Trotz intensiver Behandlung ist die Heilung sehr langwierig. Darum empfehlen wir, lieber prophylaktisch zu impfen. Wir arbeiten mit Impfstoffen verschiedener Hersteller, damit immer der am bestern für Ihr Pferd verträgliche zum Einsatz kommt. In der Regel besteht die Grundimmunisierung aus 3 Impfungen, die erste ab dem 4. Lebensmonat, die zweite 6-8 Wochen nach der ersten, die dritte nach 5 Monaten. Wiederholungsimpfungen alle 6-12 Monate.
Korrekte Impfung für Turnierpferde (LPO 2013)
Pferde, die nicht gegen Influenza-Viren geimpft sind oder deren Impfungen im Equidenpass nicht ordnungsgemäß gemäß den Durchführungsbestimmungen dokumentiert sind, sind nicht zu Leistungsprüfungen zugelassen. Durchführungsbestimmungen: Impfungen gegen Influenza sind von einem Tierarzt durchzuführen und von diesem entsprechend, einschließlich Unterschrift und Stempel, im Equidenpass zu dokumentieren. Grundimmunisierung: bei den ersten 2 Impfungen ist ein Abstand von mindestens 28 Tagen bis höchstens 70 Tagen einzuhalten. Dritte Impfung: nach 6 Monaten +/- 21 Tage. Wiederholungsimpfungen: im Abstand von 6 Monaten +/- 21 Tage. Zusätzlich wird eine Impfung gegen Herpesvirusinfektionen empfohlen. Ordnungsgemäß durchgeführte Impfungen gegen Tetanus werden als selbstverständlich erachtet. Eine Teilnahme an PLS ist möglich, bei der Grundimmunisierung am 15. Tag nach der zweiten Injektion der Grundimmunisierung. – bei Wiederholungsimpfungen am 8. Tag nach der Injektion .
Bei fehlender Information über die Grundimmunisierung muss das Pferd während der letzten 3 Jahre regelmäßig im Abstand von 6 Monaten gegen Influenza geimpft worden sein.
Herpes
Es gibt beim Pferd und beim Esel insgesamt 8 verschiedene Herpesviren, von denen EHV1 und EHV4 die gefährlichsten sind. Gegen sie stehen auch Impfstoffe zur Verfügung, sowohl als Kombipräparat, als auch Monovaccine gegen EHV1. EHV1 ist vor allem Auslöser des Virusaborts im letzten Drittel der Trächtigkeit. EHV1 und EHV4 können schwere Atemwegserkrankungen hervorrufen, schwere Allgemeinerkrankungen mit Fieber höher als 40°C und im übelsten Fall befallen sie das Nervensystem und führen zu Lähmungen, bis hin zum Tode. Bricht eine Herpesinfektion in einem Bestand aus, ist sie hoch ansteckend und besondere Hygienemaßnahmen sowie Quarantäne sollten eingehalten werden. Besonderheit: fast jedes Pferd gilt als Träger des Herpes Virus. Und noch etwas: die Herpesimpfung schützt nicht vor einer Infektion, sondern verhindert, dass das Pferd Herpesviren ausscheidet und verbreitet. Daraus folgt, dass nur ein Bestand, in dem alle Pferde lückenlos gegen Herpes geimpft sind, auch gegen Herpes geschützt ist. Grundimmunisierung: EHV1/EHV4 Kombivaccine: 2 Impfungen im Abstand von 4-8 Wochen, Wiederholungsimpfungen alle 6 Monate. EHV1 Monovaccine: 2 Impfungen im Abstand von 3 Monaten, danach alle 9 Monate. Impfung tragender Stuten: 5., 7., und 9. Monat der Trächtigkeit.
Tollwut
Die Tollwut ist eine anzeigepflichtige Erkrankung, Behandlungsversuche sind gesetzlich verboten, der Amtstierarzt muss bei Tollwutverdacht hinzugezogen werden und bei bei Bestätigung des Tollwutverdachts muss das erkrankte Pferd notgetötet werden. Überträger des Tollwutvirus sind in unseren Breiten vor allem Füchse. Es besteht keine Impfpflicht gegen Tollwut, bei Koppelhaltung, oder in Waldrand Nähe, ist eine Impfung jedoch empfehlenswert. Die Tollwutimpfung ist auch unkompliziert: schon 3 Wochen nach der ersten Impfung besteht ausreichend Schutz, Wiederholungsimpfungen erfolgen alle 2 Jahre.
Borreliose
Die Wissenschaft streitet immer noch darüber, ob Pferde an Borreliose erkranken, oder nicht. Fakt ist: bisher konnte kein wissenschaftlicher Nachweis für eine Infektion gebracht werden. Auf der anderen Seite sehen wir in der Praxis immer wieder Pferde mit Borreliose spezifischen Symptomen, die auf Therapie dann auch gut werden. Überträger der Borreliose ist auch beim Pferd die Zecke. Eine Impfung empfiehlt sich vor allem bei Pferden, die sich auf der Weide regelmäßig Zecken holen.
Hautpilz
Hautpilzerkrankungen beim Pferd werden meist durch Trichophyten und Microsporen hervorgerufen. Besonders während der Fellwechselzeit, aber auch bei Stress durch Stallwechsel, bei geschwächtem Immunsystem oder nach langer Antibiotikagabe sind Pferde für Hautpilz Infektionen empfänglich. Das Ausmaß kann von kleinen Pickelchen, schuppigen Arealen, wenigen haarlosen Stellen, bis hin zu großflächigem Haarverlust, zum Teil mit massivem Juckreiz reichen. Prophylaktisch vor allem bei empfindlichen Tieren, aber auch therapeutisch bei bereits betroffenen Pferden kann mit Insol geimpft werden. Die Grundimmunisierung besteht aus 2 Impfungen im Abstand von 14 Tagen. Je nach Immunstatus des geimpften Pferdes hält der Schutz gegen Hautpilz zwischen 4 und 12 Monaten.
Besonderheit der Insol Impfung: Einsatz beim Sommerekzem: noch vor Beginn der Insekten Flugzeit kann man 2(-3) mal im Abstand von 14 Tagen Insol doppelte Dosis impfen. In einigen Fällen bringt es eine deutliche Abschwächung der Symptome. Einsatz von Insol gegen equine Sarkoide: Anwendung wie bei Sommerekzem. Es gibt Beobachtungen, dass Insol doppelte Dosis das Wachstum dieser Hauttumoren stoppt und die Weiterverbreitung auf dem Körper eindämmt. Einen Versuch bei dieser immer noch schwer- bis unheilbaren Erkrankung ist es allemal wert.
Voraussetzungen für einen guten Impfschutz
Das Pferd sollte zum Zeitpunkt der Impfung gesund sein. Im Bestand sollten keine fieberhaften Infekte kursieren. Ist ein Stallwechsel geplant, sollte spätestens 2 Wochen vor Umzug die letzte Impfung erfolgen, im neuen Stall frühestens nach 4 Wochen, besser nach 8. Impfungen beanspruchen das Immunsystem, das heißt, Sie sollten das Pferd nach einer Impfung individuell bis zu einer Woche, bei den meisten Pferden jedoch 2 Tage, nicht belasten. Schritt reiten und ein wenig traben, oder Koppelgang, haben sich als gut erwiesen. Komplette Ruhe nach einer Impfung ist nur erforderlich, wenn der Patient mit Fieber auf die Impfung reagiert hat. Äußerst wichtig ist auch die korrekte Einhaltung der vom Hersteller empfohlenen Impfintervalle.